Rechtsprechungs-Info

„7g-Förderung“: Nachweisführung der (fast) ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines betrieblichen Pkw

BFH vom 15.07.2020, III R 62/19, BStBl. II 2022, 435; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 13.06.2018, 7 K 7287/16, EFG 2020, 992, nrkr.
Inhalt

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er den (i) Investitionsabzugsbetrag und die (ii) Sonderabschreibung nach der „7g-Förderung“ in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.