Investitionsabzugsbetrag: Maschinenwerkzeuge bei Auftragsproduktion
BFH vom 03.12.2020, IV R 16/18, BStBl. II 2021, 382; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 15.05.2018, 3 K 74/18, EFG 2018, 1356, rkr.
Inhalt
Die erforderliche fast ausschließlich betriebliche Nutzung (sog. „90 %-Grenze“) ist doppelt, wenn ein Wirtschaftsgut des Investors in einer Betriebsstätte eines anderen Unternehmens zur Auftragsproduktion eingesetzt wird. Die ausschließliche Verwendung für diese Aufträge und das reine Verwahren während der restlichen Zeit sind zu erfüllende Voraussetzungen.