Sonderausgaben: Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als abgelehnte Werbungskosten
BFH vom 07.07.2020, VI R 18/20; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 31.07.2014, 6 K 2104/12, EFG 2014, 2129, rkr.
Inhalt
Die Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer – sog. Pilot – sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, weil die Ausbildung nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.