Schwimmunterricht kein umsatzsteuerbefreiter Schulunterricht
EuGH vom 21.10.2021, Dubrovin & Tröger GbR, C-373/19; Vorabentscheidungsersuch: BFH vom 27.03.2019, V R 32/18, BStBl. II 2019, 457
Inhalt
Der EuGH hat entschieden, dass der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ dahin auszulegen ist, dass er nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht umfasst.