Finanzverwaltungs-Info

Liebhaberei: Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (Aktualisierung finanzamtliches Anwendungsschreiben)

BMF-Schreiben vom 29.10.2021, IV C 6 – S 2240/19/10006; Aufhebung: BMF-Schreiben vom 02.06.2021, IV C 6 – S 2240/19/10006, BStBl. I 2021, 722
Inhalt

Die Finanzverwaltung lässt auf schriftlichen Antrag zu, dass sog. kleine Photovoltaikanlagen (bis zu 10 kW) als „Liebhaberei“, d. h. außerhalb einer Einkunftserzielungsabsicht, ertragsteuerrechtlich geführt werden. Umsatzsteuerrechtlich ergibt sich keine Änderung für den Photovoltaikanlagenbetreiber.