Finanzgerichts-Info

Bewirtungsaufwendungen: Unentgeltliche Speisen und Getränke in Spielhallen

FG Köln vom 29.04.2021, 10 K 2648/20, rkr.; Nichtzulassungsbeschwerde: BFH Az. XI B 54/21
Inhalt

Die unentgeltliche Abgabe von (i) Speisen und/oder (ii) Getränken an Kunden in Spielhallen stellt 30%igen nicht abzugsfähigen Bewirtungsauswand aus geschäftlichem Anlass dar.