Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass des Zuwendungsempfängers werden nicht in die Bemessungsgrundlage zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen einbezogen.
Wird ein Selbstständiger stets in denselben Räumen des Kunden tätig, sind die Fahrten dorthin nur im Rahmen der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig.
Der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH verwirklicht eine Anteilsvereinigung auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft.
Die Gründung einer gewerblich geprägten Vorrats-Personengesellschaft vermutet (automatisiert), dass sie später eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt.
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit aufgrund eines Sicherungseinbehalts. Damit wird die ergangene BFH-Rechtsprechung angewendet.
Ärztlich verordnete Diätverpflegungen unterliegen nicht dem gesetzlichen Abzugsverbot für Diätverpflegungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen.
Der übernehmende Rechtsträger ist an die aufgestellte umwandlungssteuerrechtliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers derart eng gebunden, dass sämtliche ausgewiesenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind.
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die für sie bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 % und sind sie grundsätzlich zur Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwandes verpflichtet, sind sie berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderung zu passivieren.
Bei einer GmbH-Beteiligungsveräußerung gegen wiederkehrende Leibrente unter Nutzung der Zuflussbesteuerung (Wahlrechtsausübung) richtet sich die Besteuerung der Leibrente nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Rechts.
Auch für Taxiunternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln, besteht die Pflicht, ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben durch Belege nachzuweisen.
Eine unentgeltliche Betriebsübertragung zum Buchwert ist abzulehnen, wenn der bisherige Inhaber zunächst sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen unentgeltlich an den Erwerber überträgt, sie sodann aber zurückpachtet oder auf sonstige Weise nutzt und so die bisherige Tätigkeit fortführt.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen einer Darlehensgewährung und einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bestätigt (Fremdvergleichsgrundsatz).
Besteht das auslösende Moment einer Zuwendung aus dem Mandatsverhältnis gegenüber einem Mandanten und seinem Rechtsanwalt, ist eine Schenkung auch als (Sonder-) Betriebseinnahme zu erfassen.
Ist das geleaste Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen, dann fehlt es an einem geldwerten Vorteil, der nach der 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zu bewerten ist.