Pauschalsteuer für Sachzuwendungen nur für betrieblich veranlasste Zuwendungen
BFH vom 12.12.2013, VI R 47/12, BStBl. II 2015, 490
Inhalt
Betrieblich veranlasste Zuwendungen sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb veranlasst sind. Darüber hinaus erfordert die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen, dass diese Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden.