Gesetzesänderungen

Elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen und Gewinnermittlungen ab dem VZ 2017

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens [StModernG] vom 18.7.2016, BGBl. I 2016, 1679; LfSt Bayern Pressemitteilung vom 30.11.2017; Deutschländer in „Fristenfalle: Die komprimierte Steuererklärung bei der Antragsveranlagung“, NWB 2017, 3836
Inhalt

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gilt für betriebliche Steuererklärungen die elektronische Übermittlungsverpflichtung im authentifizierten Verfahren an das Finanzamt.