Einzelwirtschaftsgutübertragung: Sperrfristverstoß durch Formwechsel
BFH vom 15.07.2021, IV R 36/18, BStBl. II 2025, 111; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 26.10.2018, 3 K 173/16, NWB XAAAH-10060, nrkr.
Inhalt
Zu einem Sperrfristverstoß führt bei einer mehrstöckigen Personengesellschaft, wenn innerhalb der dreijährigen Sperrfrist einer Oberpersonengesellschaft zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft formgewechselt wird und hierdurch ein mittelbarer Anteil dieser Kapitalgesellschaft an einem zuvor zu Buchwerten übertragenem Einzelwirtschaftsgut begründet wird.
Nach rund vier Jahren hat der Steuergesetzgeber nun auf diese BFH-Rechtsprechung reagiert und diese einkassiert. Durch das JStG 2024 wurden (i) § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG und (ii) § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG so modifiziert, dass bei Zuordnung von stillen Reserven zu einer neuen (anderen) Kapitalgesellschaft als bisher bereits ein Sperrfristverstoß eintritt (zeitstaerken.PLUS: SD 0001 0006 2024 0015; SD 0001 0016 2024 0005).