Betriebsunterbrechung: Volle Beendigung einer Erbengemeinschaft bei außergewöhnlich langer Zeitdauer
BFH vom 21.12.2021, IV R 13/19; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 26.03.2019, 6 K 9/18, rkr.
Inhalt
Ein ruhender Gewerbebetrieb bei Annahme einer Betriebsunterbrechung ist möglich, wenn der bisherige Betriebsinhaber verstorben ist, die wesentlichen Betriebsgrundlagen von der Erbengemeinschaft gehalten werden, auch wenn ein außergewöhnlich langer Zeitraum bis zur Betriebsaufgabeerklärung gegeben ist.