Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bargeldeinnahmen im Taxigewerbe
BFH vom 18.3.2015, III B 43/14, BFH/NV 2015, 978
Inhalt
Auch für Taxiunternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln, besteht die Pflicht, ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben durch Belege nachzuweisen.