FG Rheinland-Pfalz vom 04.12.2025, 4 K 1564/24, ZEV 2026, 191, nrkr.
Inhalt
Das FG Rheinland-Pfalz hat erklärt, ob ein Gelegenheitsgeschenk nach (a) Art und (b) Umfang „üblich“ und deshalb schenkungsteuerfrei ist, was sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung bestimmt. Persönliche oder familiäre Situationen sind unbeachtlich.