Rechtsprechungs-Info

Abgelehnte Kapitaleinkünfte: Zinslose unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung (Rechtsprechungsänderung)

BFH vom 24.03.2026, VIII R 30/24; Rechtsprechungsbestätigung: Schleswig-Holsteinisches FG vom 17.09.2024, 4 K 34/24, EFG 2024, 2046, rkr.

Inhalt

Der BFH hat eine Rechtsprechungsänderung veröffentlicht. Vereinbaren Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur (1) Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlung in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden und die in der (2) Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung des Kaufpreises auszugehen. Es fehlt in diesem Fall an einem steuerpflichtigen Entgelt für eine Kapitalüberlassung; Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund fiktiver Zinsanteile ist abzulehnen.