Finanzverwaltungs-Info

Dienstfahrrad: Anwendung der Steuerbefreiung ab 1.1.2019

BMF Bürgerreferat L C 4, E-Mail-Antwort vom 17.4.2019; Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018, BGBl. I 2018, 2338
Inhalt

Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von betrieblichen Fahrrädern zur privaten Nutzung ist seit dem 1.1.2019 lohn- und einkommensteuerfrei als auch befreit von der Sozialversicherungspflicht.

Mehr zum Thema