Finanzgerichts-Info

Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber (doch) kein Arbeitslohn

FG Düsseldorf vom 4.11.2016, 1 K 2470/14 L, nrkr.
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Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern.

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