Finanzgerichts-Info Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber (doch) kein Arbeitslohn FG Düsseldorf vom 4.11.2016, 1 K 2470/14 L, nrkr. Inhalt Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden Mehr zum Thema Rechtsprechungs-Info Arbeitslohn: Ersatz von Bußgeldern Beratung Vermeidung von Arbeitslohn bei arbeitgeberseitiger Übernahme von Verwarnungs- oder Bußgeldern