Vermeidung von Arbeitslohn bei arbeitgeberseitiger Übernahme von Verwarnungs- oder Bußgeldern
BFH vom 14.11.2013, VI R 36/12, BStBl. II 2014, 278; Anwendbarkeitserklärung: BMF vom 11.3.2014
Inhalt
Der Ersatz von Bußgeldern oder Verwarnungsgeldern für rechtswidriges Verhalten bei Ausübung des Arbeitsverhältnisses im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.