Rechtsprechungs-Info

vGA: Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede und „Wiederaufleben“

BFH vom 21.2.2018, I R 46/16, BStBl. II 2020 412; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 29.6.2016, 6 K 236/13, EFG 2016, 1721, rkr.
Inhalt

Weder umwandlungsteuerrechtliche Sonderreglungen noch der ursprünglich betriebliche Charakter der Darlehensverbindlichkeiten bei der übertragenden Körperschaft stehen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) entgegen.

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