Verdeckte Gewinnausschüttung: Unbestimmte Beschreibung der zu erbringenden Beratungsleistungen (Verstoß gegen den Fremdvergleich)
BFH vom 12.9.2018, I R 77/16, BFH/NV 2019, 296; Rechtsausführungsaufhebung: FG Sachsen-Anhalt vom 13.7.2016, 3 K 467/16, EFG 2017, 1020, nrkr.
Inhalt
Eine Vereinbarung, die angesichts der umfänglichen wie unbestimmten Beschreibung der zu erbringenden Beratungsleistungen weder das „Ob“ noch das „Wie“ bzw. „Wann“ der vertraglichen Leistungserbringung bestimmen lässt, hält einem steuerrechtlichen Fremdvergleich nicht stand (Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz).