Ausbildung

Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

„Corona-Steuerhilfegesetz“ vom 19.6.2020, BGBl. I 2020, 1385; Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.6.2020, BGBl. I 2020, 1512; BMF-Schreiben [AEUmsatzsteuersatzänderungen] vom 30.6.2020, III C 2 - S 7030/20/10009 :004, BStBl. I 2020, 584
Inhalt

Neben der zeitlich begrenzten Herabsenkung der Umsatzsteuersätze auf 16 % bzw. 5 %, werden für einen Begünstigungszeitraum die Gastronomieleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert.

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