Gesetzesänderungen

„Corona-Steuerhilfegesetz“: Ermäßigter Umsatzsteuertarif für die Gastronomie

Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)“, www.bundesfinanzministerium.de
Inhalt

Der Umsatzsteuersatz wird für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – von bisher 19 % auf sodann 7 % abgesenkt.