Rechtsprechungs-Info

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe

BFH vom 12.10.2023, III R 39/21, BStBl. II 2024, 67; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 16.11.2021, 1 K 854/21, EFG 2022, 1125, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend entschieden (Rechtsprechungsfortentwicklung), dass sich eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Standflächen im Reisegewerbe ergibt, wenn die Aneinanderreihung kurzfristiger Anmietungen als Surrogat einer langfristigen Nutzung solcher Standflächen dem Geschäftszweck dient.