Geldwerter Vorteil: Minderung aufgrund Arbeitnehmerzahlungen für angemieteten Parkplatz beim Arbeitgeber
FG Köln vom 20.04.2023, 1 K 1234/22, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 7/23
Inhalt
Das FG Köln hat entschieden, dass das Nutzungsentgelt für eine Parkmöglichkeit essenziell ist und damit unabhängig des Zahlungsgrundes - freiwillig oder verpflichtend - eine Minderung des Nutzungsvorteils ausgelöst wird.