Einheitliche Leistung: Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage
BFH vom 14.2.2019, V R 22/17, BStBl. II 2019, 350; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 1.12.2016, 5 K 1145/16 U, EFG 2017, 1479, nrkr.
Inhalt
Wird auf Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbstständiges Drittes – hier: Gartenanlage – geschaffen, so bildet die Lieferung von Pflanzen mit den damit in Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung.