Freizeitpark: Einheitliche Leistung mit einheitlichem Mehrwertsteuersatz
BFH vom 2.8.2018, V R 6/16, BStBl. II 2019, 293; EuGH vom 18.1.2018, C-463/16, Stadion Amsterdam CV, HFR 2018, 252
Inhalt
Für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen, z. B. einen Freizeitpark, gilt die Steuersatzermäßigung für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller nicht.