Finanzgerichts-Info Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte Niedersächsisches FG vom 30.11.2016, 9 K 130/16 Inhalt Der Betrieb des Entleihers stellt für einen Leiharbeitnehmer in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte dar. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden Mehr zum Thema Rechtsprechungs-Info Längerfristige Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte