Längerfristige Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte
Ergänztes BMF-Schreiben [AEReikoRef] vom 24.10.2014, IV C 5 – S 2353/14/10002, BStBl. I 2014, 1412
Inhalt
Für die Gewährung der Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist die Dreimonatsfrist zu beachten.