Rechtsprechungs-Info

Außerordentliche Einkünfte: Abfindungszahlung als steuerbegünstigte Entschädigung

BFH vom 13.3.2018, IX R 16/17, BStBl. II 2018, 709; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 17.3.2017, 1 K 3037/14 E, EFG 2017, 1096, rkr.; andere Auffassung: BMF-Schreiben vom 1.11.2013, IV C 4 - S 2290/13/ 10002, BStBl. I 2013, 1326; RiFG Peters in „Anmerkung“ EFG 2017, 1099; Janz in „Steuerbegünstigte Abfindung bei Vorliegen eines einvernehmlichen Auflösungsvertrags“, DB 2017, 1681
Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass bei einem einvernehmlichen Auflösungsvertrag die Überprüfung, ob der Arbeitnehmer dabei unter einem „tatsächlichen Druck“ bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stand, regelmäßig entbehrlich ist.

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