Finanzgerichts-Info

Entschädigungszahlung: Steuerbegünstigte Abfindung bei Vorliegen eines einvernehmlichen Auflösungsvertrags

FG Münster vom 17.3.2017, 1 K 3037/14 -E, EFG 2017, 1096, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 16/17; BMF-Schreiben vom 1.11.2013, IV C 4 - S 2290/13/10002, BStBl. I 2013, 1326; RiFG Peters in „Anmerkung“ EFG 2017, 1099; Janz in „Steuerbegünstigte Abfindung bei Vorliegen eines einvernehmlichen Auflösungsvertrags“, DB 2017, 1681
Inhalt

Eine auf besonderem Ereignis beruhende Entschädigungszahlung ist anzu-nehmen, wenn die Beendigung oder Änderung eines Arbeitsvertrags vom Arbeitgeber ausgeht oder wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck oder zumindest in einer Konfliktlage zur Vermeidung von Streitigkeiten zum Handeln gezwungen ist.