Aufwärtsverschmelzung: Steuermindernde Berücksichtigung eines Beteiligungskorrekturverlusts
BFH vom 30.7.2014, I R 58/12, BStBl. II 2015, 199; Andere Auffassung: BMF-Schreiben vom 11.11.2011 [AEUmwSt], BStBl. I 2011, 1314
Inhalt
Liegt der gemeine Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft unter dem Buchwert, muss hiernach vor der Verschmelzung eine Abstockung der Anteile vorgenommen werden.