Finanzgerichts-Info

Aufwärtsverschmelzung: Keine schädliche Veräußerung beim vorherigen Anteilstausch

FG Hamburg vom 21.5.2015, 2 K 12/13, DB 2015, 2363, nrkr.; Revision: BFH Az. I R 48/15
Inhalt

Die Verschmelzung auf den Anteilseigner im Sinne einer Aufwärtsverschmelzung erfüllt nicht die den Veräußerungsbegriff kennzeichnenden Merkmale einer „Verschmelzung gegen Gegenleistung“. Es fehlt an dieser Gegenleistung.

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