Finanzgerichts-Info

Ablehnung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus VuV wegen Kapitalanlage

FG Münster vom 11.3.2016, 4 K 173/13 E, EFG 2016, 805, rkr.
Inhalt

Wird der Veräußerungserlös einer bisher vermieteten Immobilie als Kapitalanlage zeitlich befristet verwendet, um eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, liegt darin ein neuer Veranlassungszusammenhang.

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