Rechtsprechungs-Info Vorfälligkeitsentschädigungen bleiben Veräußerungskosten BFH vom 11.2.2014, IX R 42/13, BStBl. II 2015, 633 Inhalt Vorfälligkeitsentschädigungen sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden