„14c-Umsatzsteuer“: Abgelehnte Steuerschuld bei Rechnungen an Endverbraucher
EuGH vom 01.08.2025, P-GmbH II, C-794/23, DStR 2025, 1801
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Der EuGH hat ergänzend entschieden, dass eine Umsatzsteuerschuld für eine „14c-Umsatzsteuer“ selbst dann nicht entsteht, wenn der Unternehmer, der die fehlerhafte Rechnung ausgestellt hat, gleichartige Leistungen auch an andere Steuerpflichtige erbringt und abrechnet.