Gesetzesänderungen Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Verlängerung der Reinvestitionsfrist Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020, BGBl. I 2020, 1512; Schumann in „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“, EStB 2020, 261 Inhalt Die Reinvestitionsfristen im Anwendungsbereich der sog. „6b-Veräußerungsrücklage“ sind um ein Jahr verlängert worden. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden