Gesetzesänderungen

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Verlängerung der Reinvestitionsfrist

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020, BGBl. I 2020, 1512; Schumann in „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“, EStB 2020, 261
Inhalt

Die Reinvestitionsfristen im Anwendungsbereich der sog. „6b-Veräußerungsrücklage“ sind um ein Jahr verlängert worden.