Gesetzesänderungen

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Verlängerung der „7g-Investitionsfristen“

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020, BGBl. I 2020, 1512; Schumann in „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“, EStB 2020, 261
Inhalt

Die sog. „7g-Investitionsfristen“ werden in bestimmten Fällen bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert.