Gesetzesänderungen Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Verlängerung der „7g-Investitionsfristen“ Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020, BGBl. I 2020, 1512; Schumann in „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“, EStB 2020, 261 Inhalt Die sog. „7g-Investitionsfristen“ werden in bestimmten Fällen bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden