Gesetzesänderungen

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Erhöhung des Hinzurechnungsfreibetrags

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020, BGBl. I 2020, 1512
Inhalt

Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung erfolgt nur bei Überschreitung des sog. Hinzurechnungsfreibetrags.