Zusammenfassende Meldung: Angaben bei Inanspruchnahme der sog. Konsignationslagerregelung
Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Der Steuergesetzgeber führt zum Ziel der Rechtssicherheit die Angabepflicht in weiteren Anwendungsfällen der Konsignationslagerregelung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ein.