Rechtsprechungs-Info

Zuordnung des verrechenbaren Verlustes: Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils (Mitunternehmeranteils)

BFH vom 1.3.2018, IV R 16/15, BStBl. II 2018, 527; Anwendbarkeitserklärung: BMF am 16.8.2018; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 22.1.2015, 16 K 3127/12 F, EFG 2015, 813, rkr.
Inhalt

Überträgt ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird.