Finanzgerichts-Info "Zuhause im Glück" – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig FG Köln vom 28.2.2019, 1 V 2304/18 Inhalt Die Entscheidung des FG Köln betrifft Renovierungsleistungen, die im Rahmen des Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ durchgeführt wurden. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden