Finanzgerichts-Info

"Zuhause im Glück" – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

FG Köln vom 28.2.2019, 1 V 2304/18
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Die Entscheidung des FG Köln betrifft Renovierungsleistungen, die im Rahmen des Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ durchgeführt wurden.