Zugehörigkeit von Kraftfahrzeugen zum notwendigen Betriebsvermögen
BFH vom 13.5.2014, III B 152/13, BFH/NV 2014, 1364
Inhalt
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Ganzen (Einheitlichkeitsprinzip) entweder voll dem Betriebsvermögen oder voll dem Privatvermögen zuzurechnen.