Finanzgerichts-Info

Zuflussfiktion: Tantiemevereinbarung mit Gesellschafter-Geschäfts-führern

FG Rheinland-Pfalz vom 24.8.2017, 6 K 1418/14, EFG 2018, 32, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 44/17
Inhalt

Stellt die Kapitalgesellschaft (GmbH) ihren Jahresabschluss verspätet fest, ist die Forderung auf eine Tantieme zu dem Zeitpunkt als fällig anzusehen, zu dem die Tantieme fällig gewesen wäre, wenn der Jahresabschluss fristgerecht festgestellt worden wäre.