Rechtsprechungs-Info

Wohnungsvermietungsgesellschaft: Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes (Produktiv-)Vermögen

BFH vom 24.10.2017, II R 44/15, BStBl. II 2018, 358 (Nichtanwendungserlass: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018) ; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 24.6.2015, 4 K 2086/14 Erb, EFG 2015, 1621, rkr.; Koordinierter Ländererlass (AEErbSt 2017) vom 22.6.2017, S-3900 - 60 - V A 6, BStBl. I 2017, 902
Inhalt

Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten (Produktiv-)Vermögen, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten.