Wirtschaftsgutübertragung: Rückwirkender Teilwertansatz bei Sperrfristverstoß
LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 31.03.2025, S 2241-St 222/St 221 - 3035/2022, DStR 2025, 1160
Inhalt
Das LfSt Niedersachsen hat sich zum sog. Nichtanwendungsgesetz der ergangenen BFH-Rechtsprechung geäußert. Die gesetzliche Neuregelung - (1) Körperschaftsteuerklausel bei Einzelwirtschaftsgutübertragung und (2) Körperschaftsteuerklausel bei Realteilungen sind für Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 18.10.2024 stattfinden. Jedwedes Überspringen von stillen Reserven auf ein Körperschaftsteuersubjekt innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren ist „schädlich“.