Finanzverwaltungs-Info

Wirtschaftsgutübertragung: Rückwirkender Teilwertansatz bei Sperrfristverstoß

LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 31.03.2025, S 2241-St 222/St 221 - 3035/2022, DStR 2025, 1160

Inhalt

Das LfSt Niedersachsen hat sich zum sog. Nichtanwendungsgesetz der ergangenen BFH-Rechtsprechung geäußert. Die gesetzliche Neuregelung - (1) Körperschaftsteuerklausel bei Einzelwirtschaftsgutübertragung  und (2) Körperschaftsteuerklausel bei Realteilungen sind für Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 18.10.2024  stattfinden. Jedwedes Überspringen von stillen Reserven auf ein Körperschaftsteuersubjekt innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren ist „schädlich“.