Gesetzesänderungen

Wiedereinführung: Nachträgliche Anschaffungskosten aufgrund Gesellschafterdarlehen gegenüber Kapitalgesellschaften

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451; Ott in „Ausgefallene Finanzierungshilfen nun doch wieder nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung“, GStB 2019, 330
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Die Bundesregierung führt die nachträglichen Anschaffungskosten aufgrund gewährter Gesellschafterdarlehen gegenüber Kapitalgesellschaften wieder ein.