Gesetzesänderungen

Werkstudentenprivileg: Änderungen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten

Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 23.3.2017; Minn in „Entgeltabrechnung 2018: Schwerpunkt Sozialversicherung“, DB 2017, Beilage 02, Seite 10 ff.
Inhalt

Das Werkstudentenprivileg ist bei der Beurteilung der Überschreitung der 20-Stunden-Grenze unter anderem abhängig davon, ob es sich um einen Dauerzustand handelt oder nicht.