FG Rheinland-Pfalz vom 12.3.2018, 5 K 2345/15; FG Düsseldorf vom 14.9.2018, 1 K 2144/17 E; FG Münster vom 14.3.2019, 10 K 2852/18 E
Inhalt
In einigen Schulen werden schulbegleitend von den Lehrkräften sog. Schulhunde für Unterrichtszwecke eingesetzt. Hierbei handelt es sich in aller Regel um privat angeschaffte und gehaltene Hunde. Fraglich ist hierzu, inwiefern die Aufwendungen für einen solchen Hund als Werbungskosten abziehbar sind.