Finanzgerichts-Info

Werbungskostenabzug: Ermittlung der Aufwendungen für die Reinigung der typischen Berufskleidung

FG Nürnberg vom 24.10.2014, 7 K 1704/13, EFG 2015, 1163, rkr.
Inhalt

Die Kosten für die Reinigung der absetzbaren typischen Berufskleidung sind ebenfalls grundsätzlich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abziehbar.

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