Werbungskostenabzug: Beitragszahlungen an Gewerkschaften
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat eine Sonderregelung erlassen. Beitragszahlungen an Gewerkschaften sind als Werbungskosten neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag stets zu berücksichtigen.