Rechtsprechungs-Info

Werbungskosten: Ein Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“

BFH vom 09.06.2022, VI R 26/20, BStBl. II 2023, 43; Rechtsprechungsaufhebung: Thüringer FG vom 22.10.2019, 3 K 490/19, EFG 2020, 348, nrkr.

Inhalt

Ein im Gelegenheitsverkehr genutztes Taxi zählt nicht zu den „öffentlichen Verkehrsmitteln“ im Sinne des Werbungskostenabzugs für die Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.